Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen –
Rechtsprechung und Beiträge
Im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen vor allem im kommunalen Bereich ist auch das Thema der Äußerungskompetenzen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie deren Grenzen von besonderer Wichtigkeit. Diesbezüglich ist auf das aktuelle Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25.09.2025 – Az.: 6 A 23/21 – zu Äußerungen des Lägerdorfer Bürgermeisters hinzuweisen. Die Gemeinde Lägerdorf ist dem Amt Breitenburg (Schleswig-Holstein - Kreis Steinburg) zugeordnet. Das Urteil ist seit dem 03.03.2026 rechtskräftig.
Es ist beabsichtigt, in nächster Zukunft u. a. weitere Rechtsprechung und Beiträge zum Petitionsrecht gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes unter Berücksichtigung insbesondere von § 16e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ("Anregungen und Beschwerden" - Teil 4 der GO: "Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger") an dieser Stelle aufzunehmen.
Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 25.09.2025 - Az.: 6 A 23/21